Bei einem angeborenen Fehlen des Gehörganges besteht eine erhebliche Schwerhörigkeit. Vor der Therapieempfehlung und Entscheidung sind Hörprüfungen notwendig. Zusätzlich muss durch eine Computertomographie und Kernspintomographie das Mittel- und Innenohr untersucht werden. Falls die Entscheidung zur Neuanlage eines Gehörganges erfolgt, wird durch den Ohrknochen bis zum Mittelohr ein neuer Gehörgang angelegt. Der Knochen wird mit Hilfe von Fräsen schrittweise abgetragen und das Mittelohr dargestellt. Dann muss ein Trommelfell rekonstruiert werden. Der neu angelegte knöcherne Gehörgang wird mit neuer Haut ausgekleidet. Der Vorteil dieses Vorgehens ist eine nach Abheilung anatomisch annähernd normale Situation.
Die Alternative hierzu ist die Implantation eines Hörgerätes unter die Haut. Die Entscheidung wird nach intensiver Abwägung mit dem Patienten getroffen.